Vorsorgeversicherungen - Ausgesorgt im Alter.
Was sind eine Vorsorgeversicherungen?
Die verschiedenen Versicherungen, die unter dem Begriff „Vorsorge“ zusammengefasst werden, dienen dazu, den Lebensstandard des Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen auch im hohen Alter oder im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Todesfällen zu gewährleisten. Die wichtigsten Vorsorgeversicherungen sind die Lebensversicherungen, die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Altervorsorge.
Der klassische Sinn einer Lebensversicherung besteht darin, die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers nach dessen Tod finanziell abzusichern. Inzwischen gibt es viele unterschiedliche Lebensversicherungen, die auch andere Risiken des menschlichen Lebens abdecken. Die günstigste und gängigste Form der Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung, die ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers zahlt. Sollte der Versicherungsnehmer das Vertragsende erleben, steht ihm keine Leistung zu. Eine Lebensversicherung kann aber auch als Erlebensfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei wird dem Versicherungsnehmer bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer die vereinbarte Versicherungsleistung ausbezahlt. Lebensversicherungen basieren in der Regel auf dem Prinzip der Summenversicherung: die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Geldsumme ausbezahlt, unabhängig davon, wie hoch der entstandenen Schaden tatsächlich ist. Die Prämien für eine Lebensversicherung ergeben sich aus unterschiedlichen Faktoren, zum Beispiel aus dem Alter des Versicherungsnehmers, aus seinem Gesundheitszustand und aus seinem Beruf.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, die gegen Unfälle im Berufsleben schützt, gibt es die Möglichkeit, freiwillig eine private Unfallversicherung abzuschließen, um auch im Falle eines Unfalls in der Freizeit abgesichert zu sein. In die private Unfallversicherung können verschiedene Leistungen integriert werden, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall ausgezahlt werden: Invaliditätsleistung, lebenslange Rente, Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen, Erstattung der Bergungskosten und andere.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Verletzung nur noch zu 50% oder weniger ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit einhergehen, das heißt, der Versicherungsnehmer kann unter Umständen einen anderen Beruf ausüben, der seiner gesundheitlichen Verfassung entspricht. Der Versicherer hat somit die Möglichkeit, die Leistungen zu verweigern, wenn dem Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherungsnehmer daher unbedingt darauf achten, eine solche „abstrakte Verweisung“ vertraglich zu vermeiden.
Mit der privaten Altersvorsorge schließlich kann der Versicherungsnehmer die gesetzliche Rente ergänzen und sich zusätzlich absichern, um seinen gewohnten Lebenstandart auch im Alter aufrechtzuerhalten.
