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Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, die von Arbeitgebern und aus Steuermitteln finanziert wird, um Angestellte, Auszubildende, Schüler und Studenten abzusichern. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die während der beruflichen bzw. schulischen Tätigkeit geschehen sowie bei Unfällen, die sich auf dem Weg zu oder von der Arbeit bzw. Bildungseinrichtung ereignen. Als Unfall gilt per Definition des Gesetzgebers ein Vorfall, bei dem „die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Zudem werden Fälle, in denen sich eine Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung verletzt, zum Beispiel beim Anheben eines schweren Möbelstücks, als Unfall eingestuft, auch wenn dabei keine plötzliche Einwirkung von außen erfolgt. Nicht eingeschlossen sind dagegen Krankheiten, selbst wenn diese dauerhafte körperliche Schäden verursachen.

Zu den Leistungen, die eine gesetzliche Unfallversicherung im Schadensfall bietet, zählen Verletztengeld, Verletztenrente, Pflegegeld und Erstattung von Überführungskosten.

Wer sich außerhalb des beruflichen oder schulischen Rahmens gegen Unfälle und eine daraus resultierende dauerhafte Schädigung absichern will, kann freiwillig eine private Unfallversicherung abschließen. Dabei lassen sich verschiedene Formen von Leistungen vereinbaren und miteinander kombinieren, zum Beispiel eine einmalige Invaliditätsleistung, eine lebenslange Rente, Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen, Erstattung der Bergungskosten, Todesfallleistung, Kurkostenbeihilfe und Übergangsleistung. Je schwerwiegender die erlittene Verletzung ausfällt, desto höher sind auch die ausgezahlten Leistungen. Jede Verletzung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Unfall ärztlich nachgewiesen werden.

Versicherungsnehmer müssen beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung darauf achten, örtliche und zeitliche Begrenzungen im Vertrag zu vermeiden. Im Idealfall sollte eine private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit gültig sein. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, sind die Bestimmungen für Unfälle unter Alkohol – oder Medikamenteneinfluss. Manche Versicherer zahlen in solchen Fällen gar nicht, oder aber bis zu einer bestimmten Promillegrenze. Des Weiteren kann eine nachweisliche Erkrankung oder ein bestehendes Gebrechen, das den Unfall ausgelöst oder zumindest mit verursacht hat, zu einer Reduzierung der Leistungen führen.