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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Bei Schadensersatzforderungen, die durch die Haltung von kleinen, domestizierten Tieren wie Vögel, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen auf einen Versicherungsnehmer zukommen, greift die Privathaftpflichtversicherung, doch wer größere bzw. ungezähmte Tiere, zum Beispiel Hunde, Pferde, Schweine oder Rinder, hält, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme sichert diese Haftpflichtversicherungsvariante den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen ab, die von einer anderen Partei in direktem Zusammenhang mit der Tierhaltung erhoben werden. Für die Hundehaltung und für die Pferdehaltung gibt es gesonderte Tierhaftpflichtversicherungen, die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht.

Die Hundehaftpflichtversicherung ist nur in einigen Regionen Deutschlands nach Landesrecht verpflichtend. In der Regel ist sie freiwillig, gilt aber als sehr empfehlenswert. Die Hundehaftpflichtversicherung zahlt zum Beispiel die Schadensersatzansprüche einer Person, die von dem Hund des Versicherungsnehmers gebissen wurde. Auch können Hunde Unfälle im Straßenverkehr verursachen, deren Kosten den Hundehalter ohne eine Versicherung empfindlich treffen würden. Es ist unerheblich, ob sich der Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Obhut des Hundehalters oder einer anderen Person befand. Wurde der Schaden absichtlich herbeigeführt, etwa durch ein eindeutiges Kommando an den Hund, zahlt die Versicherung hingegen nicht. Je nach Versicherer, werden verschiedene Zusatzleistungen angeboten, wie etwa eine beitragsfreie Mitversicherung der Welpen, wenn für das Muttertier bereits eine Versicherung abgeschlossen wurde. Wird ein Hund für Schlittenrennen eingesetzt, sollte dies ebenfalls in die Versicherungspolice aufgenommen werden.

Die Konditionen einer Pferdehaftpflichtversicherung sind denen einer Hundehaftpflichtversicherung sehr ähnlich. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung alle Schadensersatzansprüche, die von einer anderen Partei im Zusammenhang mit der Pferdehaltung des Versicherungsnehmers erhoben werden. Augrund ihrer Größe können durchgehende Pferde erhebliche Schäden verursachen, daher sollte die Deckungssumme recht hoch, höher als zum Beispiel bei einer Hundehaftpflichtversicherung, angesetzt werden. Ob sich das Pferd zum Zeitpunkt eines Vorfalls in der Obhut des Halters befand, oder in der eines Fremdreiters bzw. Tierhüters, hat keine Auswirkung auf die Versicherungsleistung. Fohlen bis zu einem Alter von sechs Monaten können, wenn für die Stute bereits eine Versicherung abgeschlossen wurde, beitragsfrei mitversichert werden. Kurzfristige Auslandsaufenthalte des Pferdes innerhalb Europas sind in der Regel in die Versicherung eingeschlossen. Je mehr Pferde der Versicherungsnehmer besitzt, desto höhere Rabatte werden von Versicherern gewährt.