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Rechtsschutzversicherung

Was ist eine rechtsschutzversicherung?

Da ein Rechtsstreit sehr teuer werden kann, schließen immer mehr Deutsche freiwillig eine oder mehrere Rechtsschutzversicherungen ab. Die Rechtsschutzversicherungen sind modular konzipiert, so dass sich der Versicherungsnehmer explizit entscheiden kann, welche Bereiche er abdecken lassen will. Die Privatrechtsschutzversicherung beispielsweise übernimmt die Kosten von Streitigkeiten mit Händlern oder Dienstleistungsunternehmen, während die Arbeitsrechtsrechtsschutzversicherung bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber hilft.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung dagegen greift bei Fällen, in denen Fahrzeuge involviert sind. Auch eine Strafrechtsschutzversicherung kann abgeschlossen werden, um sich die Verteidigung in Strafprozessen zu sichern, jedoch kommt es bei diesem Versicherungszweig entscheidend auf den jeweiligen Vorwurf an, der gegen den Versicherungsnehmer erhoben wird. Die Versicherung zahlt ausdrücklich nicht bei Anklagen wegen vorsätzlicher Vergehen wie Mord, Totschlag, Diebstahl, Beleidigung, Nötigung oder absichtlicher Körperverletzung.

Mittlerweile gibt es über 40 verschiedene Rechtsschutzkategorien, die von vielen Versicherungsunternehmen auch in Mehrfachpaketen angeboten werden. Komplettpakete, die wirklich alle Bereiche abdecken, bestehen aber nicht. Jeder Versicherungsnehmer muss entscheiden, welche Bereiche ihn betreffen und ihm besonders wichtig sind. Zu den durch Rechtsschutzversicherungen abgedeckten Kosten zählen unter anderem die Honorare für Anwälte und Gutachter, anfallende Gerichtskosten und die Auslagen für Zeugen. Wenn der Versicherungsnehmer dazu verurteilt wird, die Kosten der generischen Partei zu übernehmen, zahlt die gewählte Rechtschutzversicherung ebenfalls. Der Versicherungsnehmer kann seinen Anwalt frei auswählen.

In jede Rechtsschutzversicherung eingeschlossen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Lebens – oder Ehepartner sowie minderjährige Kinder bzw. volljährige Kinder, die ledig sind und sich noch in der Berufsausbildung befinden, oder die ledig, nicht berufstätig und unter 25 Jahre alt sind. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kautionen bis zu 50.000 Euro, aber keine Geldstrafen und Bußgelder. Sie greifen nur bei konkreten Rechtsschutzfällen, nicht bei präventiven Rechtsberatungen. Die Kosten für Auseinandersetzungen mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer werden nicht übernommen. Der Versicherungsschutz ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern gilt für ganz Europa, für die nicht-europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, für die Azoren sowie für die kanarischen Inseln.

Die zu zahlenden Beiträge für jede Rechtsschutzversicherung sind davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer eine Deckungsbegrenzung vereinbart, die in der Regel bei 200.000 bis 250.000 Euro liegt, oder sich für eine unbegrenzte Deckungssumme entscheidet. Darüber hinaus kann eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vereinbart werden.