Pflegeversicherung
Was ist eine Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung, abgekürzt mit PV, springt im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers ein und übernimmt die Kosten für Pflegepersonal und eventuelle Hilfsmittel. Es gibt in Deutschland die gesetzliche und die private Krankenversicherung sowie als freiwillige Option die private Pflegezusatzversicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung, deren Träger die Pflegekassen sind, ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, verfügen automatisch über die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Kunden einer privaten Krankenversicherung müssen dagegen, so sieht es der Gesetzgeber vor, beim gleichen Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung vereinbaren und diese aufrechterhalten. Auf diese Weise sollen Gemeinden aber auch Familien mit pflegebedürftigen Verwandten dauerhaft entlastet werden.
Ob bei einem Versicherungsnehmer eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und somit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, entscheidet ein Gutachter. Die Pflegekassen lassen solche Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfertigen, während die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung damit die eigens zu diesem Zweck gegründete Medicproof GmbH beauftragen. Für den MDK und die Medicproof GmbH gelten dabei identische Maßstäbe.
Per Definition ist pflegebedürftig, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung den gewöhnlichen und regelmäßigen Lebensablauf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht ohne Hilfe bewältigen kann. Offiziell gibt es drei Pflegestufen: die erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I), die schwere Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) und die schwerste Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III). Die Einteilung zu einer Pflegestufe erfolgt durch die Berechnung des Zeitaufwandes, den eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, benötigt, um die erforderliche Hilfe zu leisten.
Für Personen, die grundsätzlich Hilfe im Alltag benötigen, ohne dass der Zeitaufwand Pflegestufe I erreicht, wir auch der Begriff „Pflegestufe 0“ verwendet. Hier besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, jedoch kann beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe die so genannte „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Ob und in welchem Umfang diese gewährt wird, ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig.
Mit der Pflegezusatzversicherung als Zweig der privaten Pflegeversicherung können alle Personen, die gesetzlich pflegeversichert sind, die ihnen zustehenden Leistungen ergänzen, um im Bedarfsfall besser versorgt zu sein. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung ist unter anderem abhängig vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
