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Lebensversicherung

Was ist eine Lebensversicherung?

Bei einer Lebensversicherung denken die meisten Menschen sofort an finanzielle Leistungen, die den Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers nach dessen Tod zugute kommen. Diese klassische Variante einer Lebensversicherung wird mittlerweile vor allem in Form der Risikolebensversicherung angeboten, die ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers zahlt. Es gibt jedoch noch viele andere Lebensversicherungsmodelle mit zusätzlichen Leistungen und anderen Schwerpunkten. Die meisten Lebensversicherungen basieren dabei auf dem Prinzip der Summenversicherung: die Leistung wird im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Geldsumme ausbezahlt, unabhängig davon, welche finanziellen Schäden tatsächlich für den Versicherungsnehmer oder dessen Begünstigte eingetreten sind. In einigen Fällen werden auch monatliche Auszahlungen vereinbart.

Die gemischte Lebensversicherung, auch unter dem Namen „Kapitallebensversicherung“ bekannt, zählt neben der Risikolebensversicherung zu den gängigsten Varianten. Bei der gemischten Lebensversicherung wird die vereinbarte Leistung entweder im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt, oder aber der Versicherungsnehmer erhält die Summe bei Erleben der festgehaltenen Vertragslaufzeit.

Die Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz, kurz Sterbegeldversicherung, basiert auf einem ähnlichen Prinzip wie die gemischte Lebensversicherung, jedoch mit einem sehr späten Ablauf. Bei dieser Variante endet die Beitragszahlungspflicht, sobald der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter, zumeist 80 Jahre, erreicht hat. Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Die vereinbarte Leistung wird schließlich ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt oder ein festgelegtes, sehr hohes Alter erreicht.

Ein Lebensversicherungsmodel, bei dem zwei Personen versichert sind, ist die so genannte „kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben“. Hier zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe, sobald einer der beiden Versicherungsnehmer stirbt, oder aber nach Ablauf der festgesetzten Vertragslaufzeit, sollte keiner der beiden vorher aus dem Leben scheiden. Zu diesem Versicherungsmodell werden, wenn auch deutlich seltener, einige Variationen angeboten, zum Beispiel eine Versicherung, die erst zahlt, wenn beide Versicherungsnehmer verstorben sind bzw. nach Ende der Vertragslaufzeit, wenn keiner oder nur einer der beiden Versicherten zuvor stirbt.

Bei der Termfix-Versicherung bzw. Ausbildungsversicherung ist die Beitrags-Zahlung versichert und die Leistung wird zu einem festgelegten Zeitpunkt ausgeschüttet. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragslaufzeit, entfällt die weitere Beitragszahlungspflicht, ohne dass sich dies auf die vereinbarte Leistung an die Hinterbliebenen auswirkt.