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Krankenzusatzversicherung

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Die Krankenzusatzversicherung ist ein Zweig der private Krankenversicherung (PKV), der nur Versicherungsnehmern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offen steht. Die Krankenzusatzversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden, um Kosten, welche die GKV nicht übernimmt, abzudecken. Der Versicherungsnehmer entscheidet dabei nach dem Baukastenprinzip selbst, welche Lücken er schließen will.

Zu den Bausteinen der Krankenzusatzversicherung zählen unter anderem die Teil- oder vollständige Kostenerstattung für Medikamente, Naturheilverfahren, Kuren, Massagen und Krankengymnastik. In der Regel wird vom Versicherer eine jährliche Höchstgrenze festgelegt, zum Beispiel 1.000 Euro. Weitere Leistungsbereiche sind Sehhilfen, Hörgeräte. und andere medizinische Hilfsmittel. Hierbei kommt die Krankenzusatzversicherung für einen Teil der Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag auf.

Darüber hinaus kann über die Krankenzusatzversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für mehrere Wochen gültig ist, abgeschlossen werden. Mit dem Krankenhaus-Baustein steht dem Versicherungsnehmer die freie Krankenhauswahl sowie die Unterbringung in einem Einzel – oder in einem Zweitbettzimmer zu. Im Bereich der Zahnmedizin bietet die Krankenzusatzversicherung eine anteilige oder vollständige Kostenerstattung für Zahn- und Kieferregulierungen, Implantate, Füllungen und Zahnreinigung. Lässt der Versicherungsnehmer die Behandlung in einer eingetragenen Partnerpraxis des Versicherers vornehmen, sind Zusatzleistungen möglich.

Eine weitere Leistung der Krankenzusatzversicherung, für die sich Versicherungsnehmer entscheiden können, ist die Krankentagegeldversicherung. Die GKV zahlt einem Versicherungsnehmer im Falle eines krankheitsbedingten Verdienstausfalls 70% vom Bruttoeinkommen. Die fehlenden 30% können über die Krankentagegeldversicherung bezogen werden.

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist bei der Krankenzusatzversicherung nicht abhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern von Faktoren wie Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand und Wahl der Bausteine.