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Kfz-Haftpflichtversicherung

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

In Deutschland muss für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge auch immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies sieht der Gesetzgeber vor. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die eine andere Partei im Zusammenhang mit dem Fahrzeug erhebt, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall.

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für Versicherungsunternehmen ein Kontrahierungszwang, auch Abschlusszwang genannt. Jedes Versicherungsunternehmen muss einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich annehmen, nur in bestimmten Fällen darf die Annahme des Antrages verweigert werden, zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer bei dem besagten Unternehmen bereits eine Versicherung hatte und diese wegen nicht bezahlter Prämien, arglistiger Täuschung, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Drohungen gegen das Unternehmen gekündigt wurde.

Die Beitragshöhe einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, gerade bei Personenkraftfahrzeugen, von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen neben dem Fahrzeugtyp und dem Ort der Zulassung auch das Alter des Versicherungsnehmers und dessen Fahr-Erfahrung, das Alter des Fahrzeuges, der Beruf des Versicherungsnehmers und eventuelle Einträge im Verkehrszentralregister. Darüber hinaus wird ein so genannter „Schadenfreiheitsrabatt“ angerechnet. Je länger der Versicherungsnehmer keine Schäden verursacht, für die der Versicherer aufkommen muss, desto mehr reduzieren sich die Beiträge. Umgekehrt steigen die Beiträge bei Schadenhäufigkeit merklich an. Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall gezahlt, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, dem Versicherer die Kosten innerhalb von sechs Monaten freiwillig zurückzuerstatten, um so eine Hochstufung durch Schadenhäufigkeit zu vermeiden. Dieser Vorgang wird auch als „Rabattrettung“ bezeichnet und macht je nach Höhe der Schadenszahlung Sinn oder nicht.

Die Mindest-Deckungssummen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung, das heißt die Summen, die der Versicherer maximal zahlt, liegen in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Personen – bzw. Sachschaden ergeben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht auf Deutschland begrenzt, sondern für ganz Europa gültig. Der Geltungsbereich kann auf Kosten höherer Prämien und je nach Versicherer erweitert werden. Um im Ausland den Besitz einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, gibt es die so genannte grüne Karte, eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK).