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Gesundheitversicherungen - Kerngesund bleiben.

Was sind Gesundheitversicherungen?

Die Versicherungen, die den großen Bereich Gesundheit abdecken, zählen in Deutschland zu den am häufigsten beanspruchten Leistungen und sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Gesundheitswesens. In Deutschland existieren zwei Arten der Krankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert wie die gesetzliche Altervorsorge auf dem Solidaritätsprinzip. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist nicht abhängig vom Alter oder von der Gesundheit des Versicherungsnehmers, sondern von seinem Bruttoeinkommen. Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4.125 Euro bzw. ein Bruttojahreseinkommen bis 49.500 Euro (Stand 2011) sind pflichtversichert, während besser verdienende Arbeitnehmer und Freiberufler der gesetzliche Krankenversicherung freiwillig beitreten können. Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren, die maximal 400 Euro im Monat verdienen, sind kostenlos mitversichert.

Die private Krankenversicherung steht Arbeitnehmern offen, deren Jahresbruttogehalt 49.500 Euro überschreitet (Stand 2011). Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich dagegen unabhängig von ihrem Jahreseinkommen privat versichern. Ehepartner und Kinder sind dabei nicht kostenlos mitversichert, sondern müssen selbstständig versichert werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie nach den vereinbarten Leistungen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung darf die private Krankenversicherung Kunden ablehnen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann freiwillig durch die private Krankenzusatzversicherung erweitert werden. Diese übernimmt Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Welche Lücken ein Versicherungsnehmer mittels der Krankenzusatzversicherung schließen will, entscheidet er nach dem Baukastenprinzip selbst. Je nach persönlichem Bedarf kann sich der Versicherungsnehmer ein Paket aus Zusatzleistungen zusammenstellen, zum Beispiel im Bereich der Zahnbehandlung, der Sehhilfen oder der akustischen Hilfsmittel. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Integriert in die beiden Arten der Krankenversicherung sind zwei Formen der Pflegeversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung kommt im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers auf und übernimmt die Kosten für Pflegepersonal und eventuelle Hilfsmittel. Wer eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nimmt, ist automatisch gesetzlich pflegeversichert. Die Kunden einer privaten Krankenversicherung müssen, so sieht es der Gesetzgeber vor, beim gleichen Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung vereinbaren und diese aufrechterhalten.