Online Versicherungsvergleich - Versicherungen kostenlos vergleichen, günstige Versicherung finden und Geld sparen.

teaser

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, basiert auf dem Solidaritätsprinzip und soll gewährleisten, dass auch Versicherungsnehmer mit geringem oder keinem Einkommen geschützt sind. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist nicht abhängig vom Alter oder von der Gesundheit des Versicherungsnehmers, sondern von seinem Bruttoeinkommen. In Deutschland gibt es knapp über 150 Krankenkassen, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören (Stand 2011).

Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4.125 Euro bzw. ein Bruttojahreseinkommen bis 49.500 Euro (Stand 2011) sind pflichtversichert, während besser verdienende Arbeitnehmer und Freiberufler der GKV freiwillig beitreten können. Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren, die maximal 400 Euro im Monat verdienen, sind kostenlos mitversichert.

Die GKV garantiert jedem Versicherungsnehmer die vom Gesetz vorgeschriebene Grundversorgung. Das Arzt- und Krankenhauswahlrecht ist dabei eingeschränkt und den Patienten steht im Krankenhaus kein Einzel – oder Zweibettzimmer zu. Weiterhin müssen die Versicherungsnehmer gewisse Zuzahlungen leisten, die dazu dienen, die Beiträge zu begrenzen und eine Überstrapazierung der Krankenversicherung zu verhindern. Dazu zählt auch die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal.

Je nach gewählter Krankenkasse werden wiederum verschiedene Zusatzleistungen angeboten, wie zum Beispiel Bonuspunkte für regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, oder Zuschüsse zu Kuren und Naturheilbehandlungen. Viele Krankenkassen versuchen ihre Versicherungsnehmer zu einem gesunden Lebenswandel zu ermutigen und bieten daher auch Gesundheitskurse an.

Den Ärzten ist von der GKV ein fester finanzieller Rahmen gesteckt. Dieser errechnet sich aus der Pauschale jeder gesetzlichen Krankenkasse zur Versorgung ihre Versicherungsnehmer. Sobald das Jahresbudget aufgebraucht ist, müssen die Ärzte die Mehrausgaben aus der eigenen Tasche zahlen, so dass oftmals Behandlungen auf das nächste Jahr verschoben oder Medikamente nicht verschrieben werden.

Neben der GKV gibt es die Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS, und die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die KVdS umfasst dieselben Leistungen wie die GKV, jedoch mit niedrigeren Beiträgen. Sie steht Studierenden unter 30 Jahren für die Dauer von 14 Fachsemestern zu. Urlaubssemester werden nicht berücksichtigt. Ein anschließendes Promotionsstudium zählt nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung und verlängert die KVdS nicht.

Die KVdR steht Rentnern zu, die für eine bestimmte Dauer gesetzlich krankenversichert waren. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der Rente. Wie bei der GKV und der KVdS müssen auch bei der KVdR gewisse Zuzahlungen von Seiten der Versicherungsnehmer geleistet werden.