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Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder Mensch, der einer geregelten Arbeit nachgeht, kann freiwillig eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abgekürzt mit BUV, abschließen. Diese springt ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen erlernten Beruf aufgrund von Krankheit oder Verletzung nur noch mit 50%iger oder weniger Leistungsfähigkeit, im Vergleich zu gesunden Berufskollegen, ausüben kann. In einem solchen Fall erhält der Versicherungsnehmer eine monatliche Rente, die seinen Verdienstausfall kompensieren und ihm die Beibehaltung seines gewohnten Lebensstandards ermöglichen soll. Weiterhin kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei unentgeltlicher Arbeit abgeschlossen werden, sofern ein Ausfall nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen ist. Dies betrifft zum Beispiel Hausfrauen bzw. Hausmänner.

Zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählen neben physischen Schäden, zum Beispiel an der Wirbelsäule, den Gelenken oder den Muskeln, auch Depressionen und das Burnout-Syndrom. Diese psychischen Leiden sind im Versicherungsschutz inbegriffen.

Eine der größten Stolperfallen, die es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden gilt, ist die so genannte „abstrakte Verweisung“. Ist diese im Vertrag festgehalten, kann der Versicherer die Leistung verweigern und den Versicherungsnehmer, der seinen erlernten Beruf nicht mehr auszuüben imstande ist, auf eine andere, zumutbare Tätigkeit verweisen. Dabei wird die aktuelle Arbeitsmarktsituation nicht berücksichtigt und die Aufgabe, einen erfolgreichen Tätigkeitswechsel zu vollziehen, liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers. Als wirklich gute Verträge gelten nur solche ohne die Verweisungsklausel, wenngleich diese die Höhe der Beiträge mindern kann.

Darüber hinaus sollte der Versicherungsvertrag im Idealfall eine Sechs-Monats-Prognose enthalten. Diese besagt, dass der Versicherer zahlt, wenn der Versicherungsnehmer für mindestens sechs Monate berufsunfähig ist. Die vereinbarte Höhe des monatlichen Rentenbetrags beträgt in der Regel 50 bis 60 % des Nettoeinkommens. Wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zusätzlich eine Nachversicherungsgarantie abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer auf Wunsch und ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Erhöhung des Rentenbeitrags vereinbaren und damit auf veränderte Lebensumstände reagieren, zum Beispiel auf eine Heirat oder einen Berufswechsel.

Die Prämienhöhe ist sowohl von der vereinbarten Rente als auch vom Eintrittsalter sowie dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers abhängig. Raucher zahlen in der Regel höhere Beiträge. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass bereits bei Vertragsbeginn ein Gesundheits- oder Verletzungsrisiko bestand, das dem Versicherer nicht bekannt war, kann dieser die Beiträge erhöhen oder gar den Vertrag aufkündigen, sofern dieses Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht nicht zuvor ausgeschlossen wurde.