Bauherrenversicherung
Was ist eine Bauherrenversicherung?
Während die Hausratversicherung die Besitztümer innerhalb einer Wohnung schützt, sichert die Gebäudeversicherung das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Objekte, zum Beispiel Türen, Fenster, Heizung und Wasserrohre, ab. Die Gebäudeversicherung zahlt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme bei Schäden, die durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel entstehen. Darüber hinaus können weitere Schadensfälle, zum Beispiel durch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, innere Unruhen, Einbruch oder Vandalismus, mitversichert werden. Solche Erweiterungen kommen je nach Lage des Gebäudes in Frage.
Die Gebäudeversicherung kann auf alle Gebäude des Grundstücks, also auch auf Gartenhäuschen oder Geräteschuppen, ausgedehnt werden. Die zum Gebäude gehörende Garage ist zumeist automatisch mitversichert.
Die Höhe der zu zahlenden Prämien ist unter anderem von der Bauweise des Versicherungsobjektes abhängig. Zu Wohnzwecke genutzte Gebäude werden in der Regel in fünf Bauklassen eingeteilt: massive Bauweise mit harter Bedachung (BAK 1), Fachwerkhäuser aus Stein oder Fertighäuser aus Holz mit harter Bedachung und feuerhemmender Ummantelung (BAK 2), Fertighäuser aus Holz oder Blockhäuser mit harter Bedachung (BAK 3), massive Bauweise bzw. feuerhemmende Ummantelung mit weicher Bedachung (BAK 4), Fertighäuser aus Holz oder Blockhäuser mit weicher Bedachung (BAK 5). Weitere Kriterien, aus denen sich die Prämien errechnen, sind das Alter des Gebäudes, sein Standort, seine Größe, seine Nutzung und seine Ausstattung. Durch eine freiwillige Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall können die Prämien reduziert werden.
Die geeignete Deckungssumme lässt sich durch eine spezielle Methode bestimmen. Zunächst wird der „Wert 1914“ taxiert, das ist der Wert, den das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Unter 80%iger Berücksichtigung des Baupreisindexes, der jährlich vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, und 20%iger Berücksichtigung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe, ergibt sich dann der Neubauwert. Aufgrund der Dynamik dieses Systems spricht man auch vom „gleitenden Neuwertfaktor“, den man unbedingt in die Versicherung aufnehmen lassen sollte. Das Jahr 1914 wird dabei als Basis genommen, da die Baupreise damals, bis zum Ausbruch des 1. Weltkriegs, stabil und keinen Preissteigerungen unterworfen waren.
