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Allgemeine Altervorsorge

Was ist Altervorsorge?

Der Oberbegriff „Altersvorsorge“ umfasst alle Versicherungen, Rentenfonds und sonstige finanziellen Maßnahmen, die dazu dienen, eine Person oder Personengruppe im Alter abzusichern und eine Lebensgrundlage für die Zeit nach der Berufstätigkeit zu schaffen. Neben der gesetzlichen Rentenvorsorge und der betrieblichen Altervorsorge gibt es zahlreiche private Optionen, fürs Alter vorzusorgen.

Die staatliche Rentenversicherung, die nach dem Umlageverfahren funktioniert, ist den meisten Menschen in Deutschland ein Begriff. Die eingehenden Beiträge werden nicht gespart, sondern umgehend an die gegenwärtigen Rentner ausgezahlt. Da die junge Generation somit für die ältere Generation aufkommt, spricht man auch von einem „Generationenvertrag“ und vom „Solidaritätsprinzip“.

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ergänzt die staatliche Rentenversicherung. Der Arbeitgeber spart dabei einen Teil des Gehaltes seiner Arbeitnehmer für deren Altersvorsorge ein. Insgesamt gibt es für einen Arbeitgeber fünf verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge zu organisieren, aus denen er frei wählen kann: die Direktversicherung, die Direktzusage, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und die Pensionsfonds. Die Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers oder dessen Hinterbliebenen abgeschlossene Lebensversicherung.

Mit der Variante der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, seinem Arbeitnehmer bei Eintritt des Ruhestandes oder im Falle einer Berufsunfähigkeit die zuvor vereinbarte Leistung zu zahlen. Im Todesfall geht die Leistung an die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers.

Die Pensionskassen sind selbstständige Versicherungsunternehmen, die vom Arbeitgeber bzw. vom Gehalt des Arbeitnehmers Beiträge erhalten und später eine Rente auszahlen. Auf einem ähnlichen Prinzip basiert die Unterstützungskasse, die aber keinen Rechtsanspruch gibt und nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt, so dass sie freiere Anlageentscheidungen treffen und das Kapital investieren kann. Die Haftung liegt beim Arbeitgeber. Die in Deutschland seit 2002 bestehenden Pensionsfonds können noch größere Anlagerisiken eingehen als die Pensionskasse und die Unterstützungskasse. Auch hier haftet der Arbeitgeber.

Die privaten Altersvorsorgemaßnahmen, die freiwillig abgeschlossen werden, basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Aus den Beiträgen des Versicherungsnehmers sowie den anfallenden Zinsen entsteht durch Anlage auf dem Kapitalmarkt ein Vermögen, das zum festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt wird, entweder als Gesamtbetrag oder in Rentenform. Einige der privaten Altersvorsorgemaßnahmen werden staatlich gefördert, wie zum Beispiel die Riester-Rente, die in Deutschland schon über 14 Millionen Mal abgeschlossen wurde.